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   LG Hamburg, 12.05.2017 - 324 O 803/16   

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https://dejure.org/2017,69486
LG Hamburg, 12.05.2017 - 324 O 803/16 (https://dejure.org/2017,69486)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.05.2017 - 324 O 803/16 (https://dejure.org/2017,69486)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. Mai 2017 - 324 O 803/16 (https://dejure.org/2017,69486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Art 5 Nr 3 EGV 44/2001, § 32 ZPO, Art 40 Abs 1 S 2 BGBEG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
    Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Behauptung der bevorstehenden Insolvenz eines Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 324 O 803/16
    Unter Berücksichtigung der durch den Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 02.03.2010 (VI ZR 23/09, New York Times, Tz. 20, juris) aufgestellten Maßstäbe, die die Kammer auch für die örtliche Zuständigkeit heranzieht, soweit es um die Auslegung des § 32 ZPO geht, ist anzunehmen, dass die Kenntnisnahme der Berichterstattung auch im Gerichtsbezirk erheblich näher liegt als es aufgrund ihrer bloßen Abrufbarkeit der Fall wäre.
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 324 O 803/16
    Eine Meinungsäußerung liegt vor, wenn eine Äußerung nicht dem Beweis zugänglich ist, sich insbesondere nicht mit dem Kriterium "wahr oder unwahr" messen lässt, sondern vom Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet ist, also einen Vorgang oder Zustand an einem vom Kritiker gewählten Maßstab misst (vgl. BVerfG NJW 1983, 1415; Soehring, a.a.O., § 14 Rn. 8 f. m.w.N.).
  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 324 O 803/16
    In der zu Art. 5 Nr. 3 EuGVVO a.F. (jetzt: Art. 7 Nr. 2 EuGVVO) ergangenen Entscheidung des EuGH vom 25.10.2011 (C-509/09, C-161/10, eDate Advertising, juris) zu der Zuständigkeit bei Internetberichterstattungen, die unter dem Gesichtspunkt der inhaltlichen Parallelität der Verordnung sowie des Übereinkommens auch hier zu berücksichtigen ist, hat der EuGH festgestellt:.
  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 111/10

    BGH verneint die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klage gegen

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 324 O 803/16
    Hieraus ergibt sich, dass gegen die internationale Zuständigkeit nicht die Entscheidung des BGH vom 29.03.2011 (VI ZR 111/10) und der Umstand, dass der Post in n. Sprache verfasst ist, sprechen.
  • BGH, 25.10.2016 - VI ZR 678/15

    Verletzung von Persönlichkeitsrechten in der Berichterstattung auf der

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 324 O 803/16
    Diesen Grundsätzen hat auch der Bundesgerichtshof jüngst mit Urt. v. 25.10.2016 - VI ZR 678/15, Tz. 45 ff., juris, bezüglich Art. 5 Nr. 3 LugÜ nochmals bestätigt.
  • OLG Köln, 03.05.2011 - 15 U 194/10

    Anspruch auf Unterlassung einer abwertenden Kritik über ein Gourmetrestaurant in

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 324 O 803/16
    Zu diesen bestünde gegebenenfalls Anspruchskonkurrenz (Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl 2016, Einl. D. Rn. 61; vgl. auch OLG Köln AfP 2011, 489).
  • EGMR, 14.01.2014 - 22231/05

    LAVRIC v. ROMANIA

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 324 O 803/16
    Die freie Meinungsäußerung findet, soweit es um Äußerungen in den Medien geht, neben dem hier nicht einschlägigen Fall der Schmähkritik dort ihre Grenze, wo es für eine bestimmte und einen anderen belastende Meinung schlechthin keine tatsächlichen Bezugspunkte gibt (Soehring, a.a.O., § 20 Rn. 9 s.a. EGMR, Urteil vom 14.01.2014, AfP 2014, 430).
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